Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden so genannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Generell kann die Maut durch verschiedene Formen erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die streckenbezogene Maut und die Sondermaut.
In Italien gibt es keine Vignettenpflicht. Stattdessen wird eine streckenbezogene Maut erhoben. Allgemein lässt sich sagen, dass die meisten Autobahnen in Italien mautpflichtig sind, während die meisten Schnellstraßen nicht unter die Mautpflicht fallen. Außerdem fallen zusätzliche Gebühren (Sondermaut) für bestimmte Tunnel sowie Pass-Straßen, Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem Zug) und die sogenannte "City-Maut" an.
In Italien existieren verschiedene Fahrzeugklassen, die unterschiedlich hoch bemautet werden. Es gelten folgende Bestimmungen zur Einteilung der Fahrzeugklassen:
Die Fahrzeugklassen werden wie folgt unterschieden:
Beachten Sie bei der Zuteilung Ihres Kraftfahrzeuges zu einer der Fahrzeugklassen, dass Doppelachsen als zwei Achsen angesehen werden.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig, während für Schnellstraßen keine Gebühren anfallen. Die Autobahnmaut setzt sich aus der gefahrenen Strecke je nach Fahrzeugklasse (Anzahl der Achsen) zusammen und wird an den Mautstationen entrichtet. In Italien existieren für die Bezahlung geschlossene und offene Mautstationen sowie ein Free-Flow-System:
Sie können an den Mautstationen immer bar bezahlen, teilweise auch mit Kredit- oder Bankkarte. Darüber hinaus existieren auch noch die ADAC Mautbox, der Telepass, bip & go sowie die Camper Mautbox. Mit diesen können Sie bargeldlos und ohne anzuhalten Ihre Maut entrichten und die gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) an den Mautstationen nutzen. Für diese Option benötigen Sie einen Transponder (Sendegerät) mit Vertrag, durch den die Maut automatisch von dem hinterlegten Konto abgezogen wird. Außerdem fallen zusätzliche Nutzungsgebühren an.
Beachten Sie auf Ihrer Reise, dass es gebührenpflichtige Tunnel und Pass-Straßen in Italien gibt. Die bekanntesten sondermautpflichtigen Tunnel und Pass-Straßen finden Sie hier:
Auch bei den sondermautpflichtigen Tunnel werden die Kraftfahrzeuge in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt. Demnach kann sich die Höhe der pauschalen Gebühr je nach Fahrzeugklasse unterscheiden. Die Unterscheidung der Kraftfahrzeuge ist jedoch je nach Tunnel anders. Daher sollten Sie sich vor Ihrer Reise explizit pro Tunnel über die gelten Fahrzeugklassen informieren.
Wir informieren Sie gerne darüber, was genau unter Autoverladungen (Autozüge) verstanden wird. Die folgenden Tunnel zählen zu den Autoverladungen:
Für die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) bzw. Innenstädten werden Gebühren erhoben. Die City-Maut wird pauschal und nicht streckenbezogen berechnet. Sie bezieht sich auf die Innenstädte von Mailand, Bologna und Palermo. Beachten Sie, dass sich die genauen Uhrzeiten je nach Jahreszeit ändern können. Daher sollten Sie während Ihrer Reise zur Sicherheit zusätzlich die offiziellen Seiten besuchen.
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt "Area C" brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (Mo - Fr: 7.30-19.30 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket. Dieses können Sie online erwerben. Zudem müssen Sie das Ticket nach Erwerb online aktivieren (am selben Tag oder spätestens am darauffolgenden Tag).
Zu der "Area C" zählt die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia dei Bastioni". Informieren Sie sich vorab, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren dürfen, da u. a. Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Eur 0-3 nicht in die "Area C" dürfen. Darüber hinaus sind bestimmte Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridautos (ausgenommen Hybrid-Autos mit Emissionsbetrag von CO2 > 100g/km) sowie Fahrzeuge, die zur Beförderung von Behinderten dienen, von der Gebührenpflicht befreit. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Mailand stellen.
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (täglich von 7.00-20.00 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket. Dieses können Sie online erwerben. Zudem müssen Sie das Ticket noch vor der Nutzung online aktivieren. Außerdem können Sie sich auch ein Ticket an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) und der Via Piero Gobetti 52 ziehen.
Beachten Sie, dass das Ticket Sie nicht dazu befähigt, die "Zone T" zu befahren, da diese sowie der Bereich der Universität einem Fahrverbot unterliegen. Außerdem sollten Sie sich vorab informieren, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt darf. Darüber hinaus können Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit werden.
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (Mo-Fr: 8.00-20.00 Uhr sowie die Nacht-ZTL freitags 23-24 Uhr, samstags und sonntags 0-6 Uhr) einen gebührenpflichtigen Zugangspass (Ticket). Die Zone umfasst die Bereiche Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour sowie von der Porta Nuova bis zur Porta Felice.
Beachten Sie, dass Sie sich vorab informieren, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt darf. Den Zugangspass können Sie bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof) erhalten oder in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI sowie online erwerben. Beachten Sie, dass Sie das Ticket nach dem Kauf über die App PalerMoblità oder online aktivieren müssen. Motorräder sowie Elektrofahrzeuge können von der Gebühr befreit werden, müssen sich jedoch vorab registrieren.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Nein. In Italien gibt es keine Vignettenpflicht wie z.B. in Österreich oder der Schweiz. Stattdessen wird auf vielen Autobahnen eine streckenbezogene Maut erhoben.
Die Maut wird je nach gefahrener Strecke und Fahrzeugklasse berechnet und in der Regel an Mautstationen bezahlt (Ticket ziehen, beim Ausfahren bezahlen). Es gibt außerdem Strecken mit offenem System (Pauschalbetrag) sowie Free-Flow (nachträgliche Bezahlung) ohne Schranken.
Geschlossenes System: Sie ziehen bei der Auffahrt ein Ticket und zahlen beim Verlassen, der Betrag richtet sich nach der Strecke. Offenes System: Es wird ein Pauschalbetrag an einer Mautstelle erhoben (z.B. auf einzelnen Strecken rund um Mailand).
In Italien gibt es Abschnitte mit rein elektronischer Maut (Free-Flow), u.a. auf A33, A36, A59 und A60. Dort wird das Kennzeichen automatisch erfasst. Es gibt keine klassische Zahlung an der Mautstation.
Bei Free-Flow erfolgt die Zahlung nachträglich über die jeweiligen Betreiber-Portale oder angebundene Zahlungswege. Wichtig: Es gelten häufig Zahlungsfristen (z.B. innerhalb von 15 Tagen, je nach Betreiber/Strecke).
Ja. An vielen Mautstationen können Sie bar und/oder mit Karte zahlen. Die Beschilderung an den Spuren hilft bei der Auswahl (z.B. gelbes „T“ für Telepass-Spuren, blau für Kartenzahlung, weiß für Barzahlung, je nach Station).
Telepass-Spuren sind meist gelb markierte Spuren mit einem „T“. Dafür wird in der Regel ein Transponder/Vertrag benötigt, damit die Maut automatisch abgerechnet wird. Hinweis: Das sind Dienste externer Anbieter.
Die Maut hängt u.a. von Achszahl und bei Pkw häufig von der Höhe an der Vorderachse ab (z.B. bis/ab 1,3 m). Dadurch können Pkw, Gespanne und Wohnmobile unterschiedlich eingestuft werden.
Ja. Neben der Autobahnmaut können Sondermauten für bestimmte Tunnel, Passstraßen oder Sonderstrecken anfallen (z.B. internationale Alpen-Tunnel wie Mont-Blanc oder Fréjus). Prüfen Sie die Kosten vorab je nach Route.
Viele Städte haben ZTL-Zonen (verkehrsbeschränkte Bereiche). Für die Einfahrt ist häufig ein Ticket/Pass nötig, andernfalls drohen Bußgelder. Regeln und Zeiten sind stadtabhängig und können sich ändern.
Area C ist in der Regel Montag bis Freitag von 7:30 bis 19:30 Uhr (Feiertage ausgenommen). Nach dem Kauf müssen Sie das Ticket der Tageszufahrt zuordnen (PIN + Kennzeichen), meist am Tag der Einfahrt bzw. spätestens bis 24:00 Uhr des Folgetages (Sonderfälle möglich).