Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden sogenannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung von Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: neue Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
In Belgien existiert keine allgemeine Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge. Jedoch wird eine Maut für Lkws und Fahrzeuge über 3,5 t zGG erhoben, die dem Gütertransport dienen. Diese Mautgebühren werden in Form einer streckenbezogenen Maut (kilometerabhängig) erhoben. Zur Erhebung der streckenbezogenen Maut benötigen Sie eine On-Board-Unit (Sendegerät), auch bekannt als Viapass. Andere Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Busse sind von der streckenbezogenen Maut befreit.
Unabhängig von der streckenbezogenen Maut wird für eine bestimmte Strecke in Belgien eine Sondermaut erhoben. Die Höhe der Sondermautgebühren variiert je nach Fahrzeugtyp sowie Fahrzeughöhe und ist ein pauschaler Betrag, d.h. die Gebühr wird nicht kilometerabhängig berechnet. Es gibt bisher nur eine Sondermautstrecke in Belgien. Diese Sondermautstrecke ist der Liefkenshoek-Tunnel und unterteilt die verschiedenen Kraftfahrzeugtypen (Pkw, Gespann, Motorrad oder Wohnmobil) in Fahrzeuge unter 3 m Höhe und Fahrzeuge über 3 m Höhe. Demnach müssen Sie für ein Gespann unter 3 m Höhe eine niedrigere Pauschalgebühr bezahlen als für ein Gespann über einer Höhe von 3 m. Die Bezahlung der Sondermaut erfolgt vor Ort (mit Bargeld oder Kredit- oder Bankkarte).
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Die Mautpflicht bedeutet, dass für die Nutzung bestimmter Autobahnen, Schnellstraßen, Tunnel oder Brücken Gebühren erhoben werden. Wie genau die Maut erhoben wird, unterscheidet sich je nach Land.
Die Einnahmen aus der Maut werden meistens in die Infrastruktur (Bau und Wartung von Straßen), in das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit (z.B. intelligente Verkehrssysteme) sowie in Umweltschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder Emissionsreduktion investiert.
Grundsätzlich gibt es drei Hauptarten der Mauterhebung: die Vignettenpflicht, die streckenbezogene Maut (kilometerabhängig) und die Sondermaut für bestimmte Streckenabschnitte wie Tunnel oder Brücken.
Nein, in Belgien gibt es keine allgemeine Mautpflicht für alle Fahrzeuge. Eine streckenbezogene Maut wird ausschließlich für Lkws und Fahrzeuge über 3,5 t zGG erhoben, die für den Gütertransport genutzt werden.
Die streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zGG wird kilometerabhängig berechnet. Dafür wird eine On-Board-Unit (OBU), auch Viapass genannt, benötigt. Motorräder, Pkw, Wohnmobile und Busse sind von dieser Maut befreit.
Zusätzlich zur streckenbezogenen Maut gibt es in Belgien eine Sondermaut für eine bestimmte Strecke, den Liefkenshoek-Tunnel. Diese Gebühr ist pauschal und nicht kilometerabhängig und richtet sich nach Fahrzeugtyp sowie Fahrzeughöhe.
Die Höhe der Sondermaut hängt vom Fahrzeugtyp (z.B. Pkw, Gespann, Motorrad oder Wohnmobil) und von der Fahrzeughöhe (unter oder über 3 Meter) ab. Fahrzeuge unter 3 Metern Höhe zahlen eine geringere Pauschalgebühr als Fahrzeuge über 3 Metern.
Die Bezahlung der Sondermaut im Liefkenshoek-Tunnel erfolgt direkt vor Ort. Sie können bar oder mit Kredit- bzw. Bankkarte bezahlen.