EuGH-Gutachten zu den Fahrverboten am Brenner: Was Autofahrer wissen sollten
Wer mit dem Auto oder dem Wohnmobil über den Brenner nach Italien fährt, kennt die engen Regeln in Tirol. Besonders Lkw treffen dort auf Nachtverbote, saisonale Sperren und die sogenannte Blockabfertigung. Nun liegt ein wichtiges Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor. Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona empfiehlt den Richtern, drei von vier Tiroler Maßnahmen als Verstoß gegen EU-Recht einzustufen. Nur die Blockabfertigung hält er für zulässig.
Wichtig für Sie: Das ist noch kein endgültiges Urteil. Die Richter entscheiden voraussichtlich erst 2027. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln weiter. Trotzdem lohnt sich der Überblick, weil die Entscheidung den Transit auf der Inntalautobahn (A 12) und der Brennerautobahn (A 13) stark beeinflussen kann.
Worum geht es bei der Klage?
Italien hat Österreich vor etwa zwei Jahren verklagt. Aus Sicht Italiens schränken die Tiroler Fahrverbote den freien Warenverkehr zu stark ein. Betroffen sind vier Maßnahmen auf Abschnitten der A 12 und A 13. Tirol will damit den Transitverkehr steuern und Anwohner vor Lärm, Abgasen und Stau schützen.
Die Strecke ist für viele Reisende aus Deutschland die kürzeste und flachste Verbindung nach Italien. Über die A 13 rollen jedes Jahr rund zwölf Millionen Pkw und gut 2,4 Millionen schwere Lkw. Die Zahl der schweren Lkw ist seit 2010 deutlich gestiegen. Genau deshalb bleibt der Brenner politisch und verkehrlich so umstritten.
Welche Fahrverbote sieht das Gutachten kritisch?
Nachtfahrverbot
Auf einem rund 84 Kilometer langen Abschnitt der A 12 gilt ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Offiziell soll es Emissionen von der Nacht in den Tag verlagern. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen für lokalen und regionalen Verkehr, weil es angeblich keine Alternativrouten gebe. Der Generalanwalt sieht darin einen Widerspruch: Wenn es nur um eine zeitliche Verschiebung geht, spiele die Frage der Umleitung keine zentrale Rolle. Außerdem hätte Österreich neuere Daten zur Gesundheit prüfen und Alternativen zum ganzjährigen Verbot prüfen müssen.
Sektorales Fahrverbot
Das sektorale Fahrverbot gilt auf etwa 65 Kilometern der A 12 und betrifft Güter, die grundsätzlich auch per Bahn transportiert werden könnten. Dem Gutachten zufolge kann die Maßnahme dem Umweltschutz dienen. Österreich hätte aber 2021, als die Grenzwerte für die Luftqualität eingehalten wurden, prüfen müssen, ob das Verbot in dieser Form noch nötig ist. Genau das sei versäumt worden.
Winterfahrverbot
Das Winterfahrverbot gilt samstags zwischen Januar und Anfang März von 7:00 bis 15:00 Uhr. Laut Gutachten benachteiligt es den internationalen Güterverkehr. Denn es gilt nur für schwere Nutzfahrzeuge mit Ziel in Italien, Deutschland oder Ländern, die über diese Staaten erreichbar sind. Allein das Fahrziel als Kriterium zu nutzen, hält der Generalanwalt für nicht ausreichend begründet. Zusammen mit den anderen Verboten sei der Schwerverkehr am Wochenende praktisch kaum noch möglich gewesen.
Was bleibt übrig: die Blockabfertigung
Anders sieht es bei der Blockabfertigung aus. Seit März 2018 wird der Verkehr damit bei drohendem Stau dosiert. Der Generalanwalt hält das für rechtens, weil die Maßnahme nur bei begründeten Überlastungsprognosen greife. Italien habe nicht nachgewiesen, dass daraus eine unzulässige Einfuhrbeschränkung entsteht.
Für den Alltag am Brenner heißt das vorerst: Die Dosierung bleibt nach dem Gutachten die Maßnahme mit den besten Chancen, bestehen zu bleiben. Ob Nacht-, Sektoral- und Winterfahrverbot später wegfallen oder geändert werden müssen, entscheiden erst die EuGH-Richter.
Ändert sich für Urlauber mit dem Auto jetzt etwas?
Kurz gesagt: Nein. Die beanstandeten Regeln betreffen vor allem den Schwerverkehr. Für Pkw und die meisten Wohnmobile bis 3,5 t tzGm ändert sich durch das Gutachten zunächst nichts. Die aktuellen Fahrverbote und die Blockabfertigung bleiben, bis ein Urteil vorliegt und Österreich gegebenenfalls nachzieht.
Indirekt kann die Debatte trotzdem relevant werden. Fallen Lkw-Fahrverbote später weg, kann auf der A 12 und A 13 noch mehr Lkw-Verkehr unterwegs sein. Parallel bleibt die Luegbrücke auf der A 13 ein Engpass mit einspuriger Führung und Staugefahr. Wer Richtung Italien fährt, sollte also weiter Verkehrsmeldungen prüfen und genug Zeit einplanen.
Maut: Darauf sollten Sie achten
Wer über den Brenner fährt, sollte Maut und aktuelle Verkehrslage getrennt im Blick behalten. Für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse ohne Personen, Feld F.1) brauchen Sie auf Autobahnen und Schnellstraßen eine gültige Vignette. Auf der A 13 kommt die Streckenmaut dazu. Liegt die tzGm über 3,5 t, entfällt die Vignette und es gilt die streckenbezogene Maut mit GO-Box.
Einen Überblick finden Sie im Ratgeber Maut in Österreich. Die digitale Vignette können Sie bequem über die 10-Tages-Vignetten-Flatrate für Österreich bei uns erwerben. Für die Streckenplanung hilft Ihnen außerdem unser Routenplaner.
Das Europamaut-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Ob das EuGH-Urteil 2027 die Tiroler Fahrverbote kippt oder bestätigt: Für Ihre nächste Fahrt über den Brenner zählen vor allem aktuelle Verkehrsmeldungen, genug Zeitpuffer und die richtigen Mautprodukte. Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail.
FAQ: EuGH-Gutachten zu den Brenner-Fahrverboten
Was hat der EuGH-Generalanwalt empfohlen?
Er hält Nacht-, Sektoral- und Winterfahrverbot für unvereinbar mit dem EU-Recht. Die Blockabfertigung sieht er dagegen als zulässig. Das Gutachten ist nicht bindend.
Ändert sich für Pkw-Fahrer jetzt etwas?
Nein. Betroffen ist vor allem der Schwerverkehr. Bis zum Urteil und möglichen Anpassungen gelten die aktuellen Regeln weiter.
Was ist die Blockabfertigung?
Eine Dosierung des Verkehrs, wenn Stau droht. Sie ist seit März 2018 im Einsatz und laut Gutachten mit dem EU-Recht vereinbar.
Wann kommt das endgültige Urteil?
Voraussichtlich 2027.
Brauche ich für die A13 eine Vignette?
Für die Brennerautobahn selbst zahlen Sie Streckenmaut bzw. Sondermaut. Für die meisten Zufahrten über die A 12 benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm zusätzlich eine Vignette.