Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von vielen Autobahnen und Schnellstraßen sowie Tunneln und Brücken werden so genannte Mautgebühren erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden z.B. in das Straßennetzwerk investiert. So wird Ihnen eine reibungslose Fahrt auf dem Weg in Ihren Urlaub ermöglicht. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Infrastruktur: Bau und Wartung vfon Straßen und Autobahnen
Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement: neue Technologien wie intelligente Verkehrssysteme oder Mautbrücken
Umweltschutz: Ausbau von Lärmschutzwänden oder Maßnahmen zur Reduktion von Abgasen
In Frankreich besteht keine Vignettenpflicht. Stattdessen gilt für die Autobahn die streckenbezogene Maut. Die streckenbezogene Maut berechnet sich anhand der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugklasse und muss an Mautstationen bezahlt werden. Orientieren können Sie sich an den Markierungen der Strecken. Es gelten folgende Regeln:
Autobahnen (A): blau (gebührenpflichtig)
Nationalstraßen (N): grün (gebührenfrei)
Départmentstraßen (D): weiß (gebührenfrei)
Außerdem gibt es Strecken, die der Sondermaut unterliegen. Demnach müssen Sie für diese Strecken (bestimmte Tunnel und Brücken), unabhängig von der streckenbezogenen Maut, eine Gebühr bezahlen. Außerdem unterliegen eine Vielzahl der Städte einer City-Maut. Daher benötigen Sie für diese Städte eine Umweltplakette.
Es gelten spezifische Bestimmungen für die folgenden Kraftfahrzeuge, die die Einteilung in die verschiedenen Fahrzeugklassen begründen:
Motorräder: werden immer gleich bemautet, d.h. auch Motorräder mit Anhänger als auch Trikes werden wie Motorräder bemautet.
Pkw: werden nach der Gesamthöhe bemautet.
Gespanne: Wenn Ihr Anhänger eine Höhe von bis zu 2 m besitzt, wird dieser nicht gesondert bemautet. Erst Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3 m werden gesondert bemautet. Außerdem werden Gespanne mit einem Zugfahrzeug mit einem Gewicht von über 3,5 t zGG als Fahrzeugklasse 4 klassifiziert.
Wohnmobile: werden anhand ihrer Gesamthöhe und dem Gewicht bemautet. Für Wohnmobile mit einer Gesamthöhe von über 3 m und/oder einem Gewicht von über 3,5 t zGG muss eine höhere Mautgebühr bezahlt werden (Klasse 3 oder 4). Da oft auch nur eine Höhenmessung stattfindet, kann Ihr Wohnmobil trotz eines Gewichts von über 3,5 t zGG in Klasse 2 eingestuft werden. Zu der Gesamthöhe gehören alle festen Aufbauten wie z.B. Aggregate von Klimaanlagen, jedoch nicht Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen. Wenn Sie detaillierte Informationen zu den genauen Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 t zGG brauchen, dann können Sie u. a. auf der Seite von Autoroutes unter “Itinéaires et services” nachsehen und dort Ihre Fahrzeugkategorie auswählen.
Die verschiedenen Kraftfahrzeuge können unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet werden:
Klasse 1: Kraftfahrzeuge (Kfz) bis 3,5 t zGG (zulässiges Gesamtgewicht) auch mit Anhänger (wie Falt-, Gepäck- und Klappwohnanhönger) und einer Höhe bis 2 m
Klasse 2: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG und einer Höhe zwischen 2 m und 3 m. Dazu können auch Wohnmobile zählen. Ebenso gilt diese Klasse für Gesapnne mit einem Zugfahrzeug bis 3,5 t zGG und einer Höhe von 2m bis 3m.
Klasse 3: 2-achsige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG oder einer Höhe ab 3 m
Klasse 4: Kraftfahrzeuge ab 3 Achsen und über 3,5 t zGG oder einer Höhe ab 3 m sowie Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zGG oder eine Höhe ab 3 m
Klasse 5: Motorräder (auch mit Anhänger/Beiwagen) und Trikes.
Beachten Sie, dass Tandemachsen in Frankreich als zwei Einzelachsen angesehen werden (also nicht als 3 Achsen).
Die Bezahlung der Maut erfolgt in Frankreich über verschiedene Möglichkeiten. Eine Besonderheit stellt die Free-Flow-Maut dar. Mithilfe dieses Systems wird das Kennzeichen elektronisch erfasst und somit auch die Mautgebühr, d.h. Sie müssen für die Entrichtung der Maut nicht anhalten. Beachten Sie jedoch, dass die digitale Bezahlung (je nach Betreiber) meistens innerhalb von 72h nach dem Befahren der Strecke getätigt werden muss. Autobahnstrecken, die mit dem Free-Flow-System erfasst werden, sind bspw. die A13/A14 und die A79. Künftig soll das Free-Flow-System für alle Autobahnstrecken umgesetzt werden, jedoch existieren an den meisten Autobahnstrecken immer noch die klassischen Mautstationen. Die Mautstationen können folgendem System folgen:
Geschlossenes Mautsystem: Bei der Einfahrt zur Autobahn müssen Sie ein Ticket ziehen, das Sie dann später beim Verlassen der Autobahn bezahlen müssen. Der Betrag bezieht sich auf die gefahrene Strecke sowie auf Ihre Fahrzeugklasse. Die Bezahlung ist sowohl mit Bargeld als auch mit Kreditkarte möglich.
Offenes Mautsystem: Das offene Mautsystem ist immer dann gegeben, wenn an Mautstationen ein Pauschalbetrag gefordert wird, der unabhängig von der gefahrenen Strecke erhoben wird. Die Fahrspuren sind den Bezahlmöglichkeiten und dem jeweiligen Personal zugeordnet: Spuren mit einem grünen Pfeil stehen allen Fahrzeugkategorien zur Nutzung für die Entrichtung der Maut offen, während an den automatischen "cb"-Schaltern nur mit Kreditkarte bezahlen werden kann. Außerdem werden mit Personal besetzte Zahlstellen durch ein Piktogramm erkenntlich gemacht. Die Fahrspuren mit einem "t" sind nur für Nutzer des Télépéages-Systems zugänglich.
Télépéages-System: Dieses System funktioniert über einen zuvor erworbenen Transponder, der für die Erfassung der gefahrenen Strecke dient und zuvor im Fahrzeug installiert sein muss. Dadurch müssen Sie an den Mautstationen nicht anhalten und können durch die Nutzung der "t"-Fahrspuren an den Mautstationen direkt weiterfahren. Fahrzeuge unter 3 m Höhe können diesen Transponder (Sendegerät) nutzen.
Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die gebührenpflichtigen Tunnel und Brücken in Frankreich.
In diesen Tunneln können Sie mit Bargeld, Kreditkarte (z.B. Mastercard oder VISA) oder mit einigigen Tank- und Servicekarten bezahlen. Die Höhe der Sondermaut unterscheidet sich je nach Tunnel:
Fréjus-Straßentunnel (Frankreich-Italien): Detaillierte Informationen zu den Preisen finden Sie auf der offiziellen Website des Tunnels.
Mont Blanc-Straßentunnel (Frankreich-Italien): Beachten Sie, dass der Tunnel in den kommenden Jahren aufgrund von Sanierungsarbeiten zweitweise gesperrt sein kann. Außerdem müssen Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG, Flüssiggas) betrieben werden, an der Mautstelle angemeldet werden. Der Fahrzeughalter erhält dort ein Etikett, das während der Durchfahrt an der Windschutzscheibe befestigt sein muss. Detaillierte Informationen zu den Preisen finden Sie auf deroffiziellen Website des Mont Blanc-Straßentunnels.
Die Preise für die Durchfahrt unterscheiden sich je nach Tunnel:
Tunnel Maurice Lemaire
Tunnel de Puymorens
Tunnel Prado Carénage Marseilles
Tunnel Prado Sud Marseilles
Tunnel Duplex A68
Tunnel de Caluire
Die Preise für die Nutzung der Brücke unterscheiden sich je nach Brücke:
Ile de Ré: Die Höhe der Sondermaut unterscheidet sich neben der Fahrzeugklasse auch anhand des Zeitpunktes. Demnach ist die Sondermaut in dem Zeitraum vom 15.06. bis 15.09. teurer als in dem Zeitraum vom 02.03 bis 14.06 sowie 16.09. bis 14.11. Am günstigten ist die Brücke während des Zeitraumes vom 15.11 bis 01.03.
Pont de Normandie
Pont de Tancarville
Viaduc de Millau: Auch bei diesem Tunnel unterscheidet sich die Höhe der Sondermaut neben der Fahrzeugklasse auch anhand des Zeitpunktes. Demnach ist die Sondermaut in dem Zeitraum vom 15.09 bis 19.06 teurer als in dem Zeitraum vom 16.9. bis 14.6.
In Frankreich gibt es Umweltzonen, die auch teilweise in Städten gelten. Daher müssen Sie eine kostenpflichtige Umweltplakette Crit'Air erwerben, um in den jeweiligen Städte fahren zu dürfen. Außerhalb dieser Umweltzonen sind in Frankreich jedoch keine Umweltplaketten vorgeschrieben.
Für den Besuch der folgenden Städte brauchen Sie u. a. eine Umweltplakette. Wichtig ist anzumerken, dass diese Liste nur einen Ausschnitt der gebührenpflichtigen Städte darstellt und nur die bekanntesten Orte aufgelistet sind. Daher sollten Sie sich rechtzeitig um die Umweltplakette kümmern und sich vor Beginn der Reise über Ihre Zielorte bzw. weitere Zielstädte informieren.
Grenoble
Lille
Lyon
Marseille
Montpellier
Nizza
Paris
Straßbourg
Touluse
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und ein unvergessliches Reiseabenteuer. Nutzen Sie für Ihre Planung gerne unseren Routenplaner. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen.
Nein. In Frankreich gibt es keine Vignettenpflicht wie z.B. in Österreich oder der Schweiz. Auf vielen Autobahnen wird stattdessen eine streckenbezogene Maut erhoben.
Die Maut wird in der Regel nach gefahrener Strecke und Fahrzeugklasse berechnet. Meist bezahlen Sie an Mautstationen, entweder im geschlossenen System (Ticket ziehen, beim Ausfahren bezahlen) oder im offenen System (Pauschalbetrag an einer Mautstelle).
Geschlossenes System: Sie ziehen bei der Auffahrt ein Ticket und zahlen beim Verlassen, d.h. der Betrag richtet sich nach der Strecke und Fahrzeugklasse. Offenes System: Es wird ein Pauschalbetrag an einer Mautstelle erhoben, unabhängig von der gefahrenen Strecke.
Bei der Free-Flow-Maut gibt es keine Schranken oder klassischen Zahlstellen. Das Kennzeichen wird elektronisch erfasst und die Maut wird anschließend über die vom Betreiber angebotenen Zahlungswege beglichen (z.B. online oder über Partner-Zahlstellen).
Die Zahlung erfolgt nachträglich über die jeweiligen Betreiber-Portale oder angebundene Zahlungswege. Wichtig: Es gelten Zahlungsfristen, die je nach Strecke/Betreiber variieren können (häufig innerhalb weniger Tage nach der Durchfahrt). Achten Sie auf die Hinweise entlang der Strecke.
Ja. An vielen Mautstationen ist die Zahlung per Kreditkarte möglich, häufig auch bar. Die Beschilderung und Symbole an den Spuren helfen bei der Auswahl (z.B. Kartensymbol/„cb“ für Kartenzahlung).
Beim Télépéage wird die Maut automatisch über einen Transponder abgerechnet. Damit können Sie an vielen Mautstationen spezielle Spuren nutzen und müssen meist nicht anhalten. Hinweis: Télépéage-Angebote sind in der Regel Dienste externer Anbieter bzw. Betreiber.
Sondermauten sind zusätzliche Gebühren, die unabhängig von der normalen Autobahnmaut anfallen. Das betrifft z.B. bestimmte Tunnel oder Brücken (auch internationale Verbindungen wie Mont-Blanc oder Fréjus).
In bestimmten Umweltzonen (teilweise auch in Städten) ist die kostenpflichtige Crit’Air-Plakette erforderlich. Außerhalb dieser Zonen ist sie in der Regel nicht vorgeschrieben.
Das hängt von den ausgewiesenen Umweltzonen ab und kann sich ändern (z.B. durch neue Regelungen oder temporäre Maßnahmen). Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Route und Zielorte sowie die dort gültigen Umweltzonen-Regeln.
Die Einstufung erfolgt je nach Fahrzeugtyp u.a. anhand von Höhe, zulässigem Gesamtgewicht (zGG) und Achsenanzahl. Dadurch können Pkw, Gespanne und Wohnmobile unterschiedlich eingestuft werden.